Da auch Mandanten in finanziell beengten Verhältnissen Anspruch auf Durchsetzung ihrer Rechte vor Gerichten und im aussergerichtlichen Be reich haben gibt es
hier die Möglichkeit staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, so dass die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren ggf. durch die Landeskasse getragen werden können.
Für die aussergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt besteht daher unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Beratungshilfe.
Für die gerichtliche Interessenvertretung durch einen Rechtsanwalt unter Einschluss der Gerichtskosten steht die Prozesskostenhilfe zur Verfügung.
Die Gewährung beider Hilfen hängt davon ab, wieviel einsetzbares Einkom- men dem Mandanten zur Verfügung steht.