Rechtsanwalt Einars
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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

 

Grundsätzlich rechnen ich die anfallenden Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

 

Dabei werden die Gebühren aus einer festen gestzlich vorgegebenen Gebührentabelle anhand eines festzusetzenden Gegenstandswertes oder aus Rahmengebühren ermittelt.

 

Die Höhe der Gebührensätze richtet sich nach Umfang und Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit des Rechtsanwalts und danach, ob dieser gerichtlich oder aussergerichlich tätig wird oder ob ein Vorgang lediglich rechtlich überprüft werden soll, um einen Rat zu erteilen.

 

Auf Wunsch rechnen ich Ihnen die voraussichtlich entstehenden Kosten aus, bevor Maßnahmen ergriffen werden, die für Sie bereits Kosten auslösen, so dass das Kostenrisiko für Sie jederzeit kalkulierbar ist.

 

Selbstverständlich besteht daneben auch die Möglichkeit, eine Vergütungsvereinbarung abzuschliessen, in der z.B. die Kosten nach Zeitaufwand berechnet werden können.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Da auch Mandanten in finanziell beengten Verhältnissen Anspruch auf Durchsetzung ihrer Rechte vor Gerichten und im aussergerichtlichen Be reich haben gibt es hier die Möglichkeit staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, so dass die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren ggf. durch die Landeskasse getragen werden können.

 

Für die aussergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt besteht daher unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Beratungshilfe.

 

Für die gerichtliche Interessenvertretung durch einen Rechtsanwalt unter Einschluss der Gerichtskosten steht die Prozesskostenhilfe zur Verfügung.

 

Die Gewährung beider Hilfen hängt davon ab, wieviel einsetzbares Einkom- men dem Mandanten zur Verfügung steht.

Kontakt und Terminvereinbarung

Anschrift

Rechtsanwalt Einars
Bergdorfer Str. 5
31675 Bückeburg

 

Telefon

05722 3023

Telefax

05722 3024

e-mail:

einars@Rechtsanwalt-Einars.de

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